Kalkulation Ihrer Straßenreinigungsgebühren und Winterdienstgebühren in Niedersachsen durch GKN Kommunalberatung

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Eine aktuelle und sachgerechte Gebührenkalkulation ist die Grundlage für die rechtmäßige Festsetzung von Straßenreingungsgebühren und Winterdienstgebühren. Die Kalkulation erfolgt dabei nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen unter berücksichtigung der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung in Niedersachsen. Nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabe ist ein Kalkulationszeitraum von bis zu drei Jahren zulässig, anschließend ist eine neue Kalkulation durchzuführen.

 

Leistungsumpfang Straßenreinigungsgebührenkalkulation:

  • Definition Ihrer individuellen Ziele zur Gebührenkalkulation
  • Ortstermin zur Feststellung Ihrer örtlichen Besonderheiten
  • Durchführung Ihrer Straßenreinigungsgebührenkalkulation
  • Erstellung einer Nachkalkulation für den bisherigen Kalkulationszeitraum
  • Erstellung eines Berichts über die Gebührenkalkulation
  • Erstellung der Beschlussvorlage zur Änderung Ihrer Straßenreinigungsgebührensatzung
  • Vorstellung der Ergebnisse der Gebührenkalkulation in der politischen Beratung
  • Überarbeitung der Straßenreinigungsgebührensatzung mit den Tarifen und Prüfung der Anforderungen nach § 2 NKAG

 

Zielgruppe:

  • Kommunale öffentliche Verwaltungen in Niedersachsen
  • Träger der Straßenreinigung und des Winterdienstes
  • Kämmerei- und Finanzverwaltung

 

Vorteile einer externen Gebührenkalkulation:

  • Hohe Rechtssicherheit /transparentes Verfahren
  • Individuelle Kalkulation für Ihre Straßenreinigung
  • Kostensicherheit durch Festpreise
  • Verfahrensdauer rund drei Monate
  • Begleitung des Verfahrens bis in die politische Beratung
  • GKN ist auf die Rechtslage in Niedersachsen spezialisiert

 

Ausführungszeitraum:

Je nach Intensität der Zusammenarbeit erstellt GKN Kommunalberatung eine individuelle Straßenreinigungsgebührenkalkulation in einem Zeitrahmen zwischen drei und sechs Monaten einschließlich Vorstellung der Ergebnisse.

 

Unverbindliches Angebot:

Erhalten Sie sich ein unverbindliches Angebot für Ihre betriebswirtschaftliche Straßenreinigungsgebührenkalkulation.

 

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